Krankenkassenunterstützte Programme


Kostenträger für das Funktionstraining und Reha-Sport sind die Krankenkassen, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen das Funktionstraining über einen begrenzten Zeitraum und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten der Leistung. Die Verordnung ist somit für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft. Die Kostenträger begrüßen es jedoch, wenn Sie über den RehaSport hinaus an erweiterten Leistungen, wie beispielsweise einem individuellen Gerätetraining, teilnehmen.

Funktionstraining und Reha-Sport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für Ihren Arzt.